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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Pläne für Elbvertiefung müssen überarbeitet werden

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Die Planer des Millionenprojekts Elbvertiefung müssen nachbessern. Das Bundesverwaltungsgericht beanstandet Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne.
Die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung müssen überarbeitet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. Es gebe noch rechtliche Mängel, die von den Behörden nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15).
Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können.

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