Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und sie löschen. Ein syrischer Flüchtling, dessen Selfie
Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und sie löschen. Ein syrischer Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, unterlag mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Der 19-Jährige syrische Flüchtling Anas M. muss nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und sie Facebook melden.
Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil am Dienstag.
Die Klärung, ob dem weltgrößten Online-Netzwerk bei einer schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte dennoch ein erhöhter Suchaufwand zugemutet werden könne, sprenge hingegen „eindeutig den Rahmen eines Verfügungsverfahrens“.