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Gesetz zur Lohnlücke: Schwesigs liebstes Kind

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Frauen verdienen in Deutschland weniger als Männer – rechnet man strukturelle Faktoren heraus, etwa sechs bis sieben Prozent. Das soll sich ändern. Der Bundestag verabschiedete deshalb nun ein entsprechendes Gesetz von Ministerin Schwesig. Doch was genau steht drin?
Frauen verdienen in Deutschland weniger als Männer – rechnet man strukturelle Faktoren heraus, etwa sechs bis sieben Prozent. Das soll sich künftig ändern. Der Bundestag verabschiedete deshalb nun ein entsprechendes Gesetz. Doch was genau steht drin?
Es ist ein Herzensprojekt von Familienministerin Manuela Schwesig: das Gesetz zur Lohnlücke. Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hat der Bundestag es nun verabschiedet. Es soll die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringern. „Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die SPD-Politikerin.
Der Opposition geht das Gesetz hingegen nicht weit genug. Die Linken-Politikerin Sabine Zimmermann sprach von „Alibi-Politik“, die Grünen-Parlamentarierin Ulle Schauws von einer „Luftnummer“. Beide beanstandeten, dass Frauen erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 Mitarbeitern das Auskunftsrecht bekommen sollen. Notwendig sei zudem ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht allein den risikoreichen Klageweg gehen müssten.

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