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NSU: Anwalt will Beate Zschäpes Schuldunfähigkeit feststellen lassen

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Ein Psychiater habe bei der mutmaßlichen Rechtsterroristin eine schwere dependente Persönlichkeitsstörung festgestellt.
München (dpa) – Im Münchner NSU-Prozess will einer der Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe deren Schuldunfähigkeit feststellen lassen. Ein Psychiater habe bei der mutmaßlichen Rechtsterroristin eine schwere dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung festgestellt.
Das sagte Rechtsanwalt Mathias Grasel im Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Damit seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit erfüllt. Dagegen hatte der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Zschäpe als voll schuldfähig eingestuft.
Grasel beantragte die Anhörung des Freiburger Psychiaters Joachim Bauer, der das Gutachten erstellt habe. Bauer habe die Hauptangeklagte sechs Mal in der Untersuchungshaft besucht und insgesamt zwölf Stunden mit ihr gesprochen. Dabei habe ihm Zschäpe Details aus ihrem Leben offenbart, über die sie bisher nicht gesprochen habe, betonte Grasel. Dazu gehöre das Verhältnis zu ihrer Mutter und „fortgesetzte körperliche Misshandlung“ durch Uwe Böhnhardt, einen der beiden mutmaßlichen NSU-Mörder.

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