Südkoreas Staatsanwaltschaft will Haftbefehl gegen die entmachtete Präsidentin Park beantragen. Sie habe Bestechungsgelder angenommen, hieß es zur Begründung. Zudem bestehe die Gefahr, dass Beweismaterial vernichtet würde.
Südkoreas Staatsanwaltschaft will Haftbefehl gegen die entmachtete Präsidentin Park beantragen. Sie habe Bestechungsgelder angenommen, hieß es zur Begründung. Zudem bestehe die Gefahr, dass Beweismaterial vernichtet würde.
Die Staatsanwaltschaft in Südkorea will gegen die entmachtete Präsidentin Park Geun Hye einen Haftbefehl erwirken. Das zuständige Gericht setzte für Donnerstag eine Anhörung an, bei der es über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden will. Die 65-Jährige war vor wenigen Tagen zu Vorwürfen der Korruption und des Amtsmissbrauchs vernommen worden.
„Die Angeklagte hat ihre außerordentliche Macht und ihre Stellung als Präsidentin missbraucht, um Bestechungsgelder von Unternehmen anzunehmen oder in die Rechte der unternehmerischen Freiheit einzugreifen. Außerdem hat sie wichtige vertrauliche Informationen zu Staatsangelegenheiten weitergegeben“, hieß es in der Begründung der Staatsanwaltschaft für den Antrag auf den Haftbefehl.