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Drei Jahre Haft für Elternpaar

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NewsHubDie Schulpflicht und die Integration der Kinder hätten Vorrang. So wurde das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof gegen muslimische Eltern in der Schweiz begründet. Auch in Österreich ist der Schwimmunterricht verpflichtend.
10.01.2017 | 16:39 |
( DiePresse.com )
Was zählt mehr: religiöse Interessen der Eltern oder die Integration zweier Mädchen in der Schule? Am Dienstag bekräftigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem richtungsweisenden Urteil den Stellenwert „erfolgreicher Sozialisation und Integration“ von Kindern. Jahrelang hatte sich ein muslimisches Ehepaar aus der Schweiz geweigert, ihre Töchter an einem für Buben und Mädchen gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Die Schulbehörden jedoch pochten auf den für alle Schüler unabhängig von ihrer Religion verpflichtenden Kurs.
Vor allem bei Kindern mit Migrationshingergrund spiele Schule eine besondere Rolle in der Integration und habe daher Vorrang vor persönlichen Interessen der Eltern, argumentierten die Richter in Straßburg. Der Sinn des Schwimmunterrichts sei über das Schwimmenlernen hinaus die gemeinsame Aktivität mit anderen Schülern – unabhängig von ihrer Herkunft oder religiösen und philosophischen Ansichten der Erziehungsberechtigten. Zudem sei die Schule in Basel den Eltern entgegengekommen: Sie habe den zu Beginn sieben- und neunjährigen Mädchen erlaubt, Burkinis anzuziehen und getrennte Umkleidekabinen zur Verfügung gestellt.
Mehr als sechs Jahre zogen die Schweizer mit türkischer Abstammung gegen die Schulämter ins Feld. 2010 erlegte die Bildungsbehörde dem Elternpaar eine Strafe in der Höhe von 1292 Euro auf. Ihrer Ansicht nach ein ungerechtfertigter Schritt. In ihrer Argumentation beriefen sich die streng gläubigen Eltern auf den Koran. Er verlange die Körperbedeckung von Frauen erst ab der Pubertät, ein gemeinsamer Schwimmunterricht sei aber schon vorher untersagt.
Die Religionsfreiheit, in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 9 verankert, erlaube ihnen, ihre Töchter vom gemischten Schwimmunterricht auszunehmen, begründeten die beiden.

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