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Bundesgerichtshof kippt Kontogebühr für Bauspardarlehen

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Der Bundesgerichtshof hat die Kontogebühr für Bauspardarlehen gekippt. Kunden können ihr Geld zurückfordern.
Zahlreiche Bausparer können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Kontogebühren für ihren Bausparvertrag zurückfordern. Bausparkassen dürfen für die von ihnen vergebenen Darlehen keine Kontogebühr erheben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Damit wälzten sie eigenen Aufwand unzulässig auf die Kunden ab. (Az: XI ZR 308/15)
Bausparverträge werden in der Regel zum Bau oder Erwerb einer Immobilie abgeschlossen. Sie unterteilen sich in zwei Phasen – die Sparphase, in der ein Grundkapital eingezahlt und angespart wird, und die Darlehensphase, in der ein darüber hinaus gewährtes Darlehen zurückgezahlt wird. Das Urteil des BGH bezieht sich auf Kontogebühren während der Darlehensphase.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Geschäftsklausel der Bausparkasse Badenia. Danach wurde je Bauspardarlehen „über die Zinsen und Tilgung hinaus“ eine Kontogebühr von 9,48 Euro jährlich fällig. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt dies für unzulässig und klagte. Nach Niederlagen in den Vorinstanzen gab der BGH den Verbraucherschützern nun Recht.

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