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EuGH-Urteil: Vogelschlag ist höhere Gewalt

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Wenn ein Flugzeug wegen Vogelschlags Verspätung hat, besteht für die Passagiere kein Entschädigungsanspruch. Laut EuGH handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand.
Fluggäste haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mit einem Vogel kollidiert und sich deshalb verspätet. Vogelschlag liege jenseits der Kontrolle der Fluggesellschaft, urteilten die Luxemburger Richter. Für solche besonderen Umstände sehe das EU-Recht Ausnahmen von der Entschädigungspflicht vor, die grundsätzlich bei Verspätungen von mehr als drei Stunden gilt.
In dem Fall ging es um zwei tschechische Fluggäste, deren Flug von Bulgarien nach Tschechien letztlich mehr als fünf Stunden zu spät ankam.

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