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Finanzen: Aktionäre können vom Vorstand Auskunft verlangen

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Aktionäre haben Rechte. Sie können zum Beispiel auf der jährlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über alle Angelegenheiten
Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Aktionäre haben Rechte. Sie können zum Beispiel auf der jährlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über alle Angelegenheiten des Unternehmens verlangen.
Daneben können sie über eine Gewinnbeteiligung, also die Dividende, abstimmen und damit Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.
Wichtige Informationen können Aktionäre auch aus dem Bericht zur Geschäftsentwicklung erhalten.

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