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Immobilien: Schon jetzt vom neuen Bauvertragsrecht profitieren

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Berlin (dpa/tmn) – Bauherren und Baufirmen können ihre Verträge grundsätzlich so gestalten, wie sie möchten. Bauherren, die ihr Vorhaben noch im Jahr 2017
Berlin (dpa/tmn) – Bauherren und Baufirmen können ihre Verträge grundsätzlich so gestalten, wie sie möchten. Bauherren, die ihr Vorhaben noch im Jahr 2017 umsetzen wollen, sollten das für sich nutzen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB) .
Die Regeln des neuen Bauvertragsrechts, das vom Jahr 2018 an gilt, können schon jetzt vertraglich festgeschrieben werden. Seriöse Unternehmen stellen sich laut VPB bereits auf das neue Gesetz ein und kommen Verbrauchern entgegen. Drei Punkte, auf die Bauherren im Vertrag achten sollten:
– Baubeschreibung: Eine ordentliche Baubeschreibung wird von 2018 an zur Pflicht. Sie muss allen Bauherren schlüsselfertiger Häuser rechtzeitig vor der Unterschrift unter den Vertrag zur Verfügung gestellt werden, damit genügend Zeit bleibt, um das Angebot prüfen und mit anderen vergleichen zu können.

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