Celle (dpa/tmn) – Eine Auszubildende muss aufgrund schwerwiegender sozialer Gründe zu Hause ausziehen. In so einem Fall kann sie Anspruch auf finanzielle
Celle (dpa/tmn) – Eine Auszubildende muss aufgrund schwerwiegender sozialer Gründe zu Hause ausziehen. In so einem Fall kann sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung beim Umzug sowie der Übernahme der Wohnkosten haben.
Sollte es zwischen den Behörden Streit über Zuständigkeiten geben, dürfen Betroffene darunter nicht leiden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor (Az.: L 11 AS 983/16 B ER) , berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) .
Der Fall: Zwischen der 18-jährigen Auszubildenden und ihrer Mutter war es wiederholt zu heftigen Streitigkeiten gekommen – bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzung und einem Polizeieinsatz. Die junge Frau kam mehrfach vorübergehend bei einer Freundin oder in einer Jugendhilfeeinrichtung unter.
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Deutschland — in German Verbraucher – Familie zerrüttet: Amt muss Umzugskosten für Azubi tragen