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Nach Drohung: Fährverkehr in Puttgarden läuft an

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Scandlines hat nach einer Bombendrohung den Fährverkehr auf der Ostsee für mehrere Stunden eingestellt. Schiffe wurden mit Spürhunde durchsucht. In Puttgarden wird derzeit das letzte Schiff kontrolliert.
Der Fährverkehr der Scandlines-Schiffe auf der Ostsee ist heute Mittag für mehrere Stunden eingestellt worden. Laut Polizei hatte die Reederei Scandlines eine telefonische Bombendrohung erhalten. Betroffen waren die Routen Puttgarden-Rödby und Rostock-Gedser. In Dänemark lief der Fährverkehr am Nachmittag wieder an, nachdem Experten die Schiffe durchsucht hatten. Von Deutschland legten die ersten kontrollierten Fähren wenig später wieder ab. Dabei handle es sich aber nur um Schiffe, die bereits aus Dänemark kamen und zuvor von der dänischen Polizei auf Sprengstoff durchsucht worden waren, wie ein Sprecher der Lübecker Polizei sagte.
Im Hafen Puttgarden wurden nach und nach mehrere Schiffe durchsucht – unter anderem vom Kampfmittelräumdienst und Sprengstoffsuchhunden. Am Abend wurde zunächst die „Prins Richard“ freigeben, nachdem die Spezialisten nichts Auffälliges gefunden hatten. Die „Schleswig-Holstein“ wartete vor Puttgarden auf der Ostsee noch auf die Erlaubnis, in den Hafen einlaufen zu dürfen. Danach soll es ebenfalls kontrolliert werden.
Die dänische Polizei teilte am Nachmittag mit, dass die Schiffe auf dänischer Seite untersucht worden seien. Gefunden wurde offenbar nichts Verdächtiges. Sie gab die Fähren anschließend zur Weiterfahrt nach Deutschland frei. Die Polizei werde weiter im Hafen sein und ermitteln, hieß es weiter.
Gegen Mittag hatte die Reederei Scandlines eine telefonische Bombendrohung erhalten. Sie kam telefonisch per dänischer Hörerhotline an Scandlines. Aus Sicherheitsgründen seien alle Fähren gestoppt und evakuiert worden. Ein konkretes Schiff sei von dem Anrufer nicht genannt worden, erklärte die Polizei. Der Hafen in Puttgarden wurde daraufhin gesperrt.
Die in Rostock liegende „Copenhagen“ durchsuchten Beamte der Wasserschutzpolizei und der zuständigen Behörden.

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