Start Deutschland Deutschland — in German Verbraucher: Keine Leistungskürzung nach angeblichem Meldeversäumnis

Verbraucher: Keine Leistungskürzung nach angeblichem Meldeversäumnis

299
0
TEILEN

Heilbronn (dpa/tmn) – Kommen Hartz-IV-Bezieher ihren Pflichten nicht nach, können die Leistungen gekürzt werden. So etwa auch, wenn sie eine Rückmeldung
Heilbronn (dpa/tmn) – Kommen Hartz-IV-Bezieher ihren Pflichten nicht nach, können die Leistungen gekürzt werden. So etwa auch, wenn sie eine Rückmeldung versäumen.
Kann aber nachgewiesen werden, dass diese nur in den Akten nicht vermerkt wurde, darf keine Leistungskürzung vorgenommen werden. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 11 R 4362/15) , wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Der Fall: Das Jobcenter der Stadt Heilbronn genehmigte einem 44-jährigen Schwerbehinderten, der seit Jahren Hartz IV bezieht, Urlaub. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache teilte man ihm mit, dass er sich am Vormittag des Urlaubsfolgetags am Empfangstresen des Jobcenters zurückmelden müsse.
Dass der Mann an jenem Tag vorsprach, ist in den Akten des Jobcenters aber nicht vermerkt.

Continue reading...