Die EU-Kommission hat ein Strafverfahren gegen Ungarn eröffnet, weil das Land die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Ausland kontrollieren möchte.
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eröffnet wegen eines Gesetzes zu Nichtregierungsorganisationen, die aus dem Ausland finanziert werden. „Wir haben das neue Gesetz (…) gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht“, erklärte der Vizechef der Kommission, Frans Timmermans, am Donnerstag.
Die von Ungarn vorgesehenen Auflagen für die Registrierung, Berichterstattung und Veröffentlichung seien diskriminierend und belasten die betroffenen Organisationen was „ihren guten Ruf“ angehe sowie verwaltungstechnisch. Insbesondere in das Recht auf Vereinigungsfreiheit werde eingegriffen. „Das neue Gesetz könnte nichtstaatliche Organisationen daran hindern, Gelder einzuwerben und ihren Aufgaben nachzukommen.“
Das beanstandete Gesetz sieht nach Angaben der Kommission vor, dass sich bestimmte Gruppen nichtstaatlicher Organisationen, die umgerechnet jährlich mehr als 24.000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten, als „vom Ausland unterstützte Organisationen“ registrieren lassen müssen.