Staaten dürfen Frauen verbieten, Gesichtsschleier zu tragen. Dies sei kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12) .
Im vorliegenden Fall ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft bestraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten.
Dagegen hatten sich zwei Frauen gewehrt, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.
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Deutschland — in German Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Verschleiern verbieten erlaubt