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Schmidt und die Glyphosat-Zulassung: Wenige Worte, null Verpflichtungen

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Landwirtschaftsminister Schmidt versucht, sein „Ja“ für die längere Glyphosat-Zulassung zu bekräftigen: Immerhin habe er wichtige Änderungen erreicht. Die stecken in einem Satz und einem Wort. Passt in so wenig Gedrucktes wirklich viel Durchschlagskraft? Von Karin Bensch.
Landwirtschaftsminister Schmidt versucht, sein „Ja“ für die längere Glyphosat-Zulassung zu bekräftigen: Immerhin habe er wichtige Änderungen erreicht. Die stecken in einem Satz und einem Wort. Passt in so wenig Gedrucktes wirklich viel Durchschlagskraft?
„Mit der Entscheidung habe ich mehr durchgesetzt, als von allen Beteiligten Ressorts jemals verlangt worden ist.“ So verteidigte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU seine Votum dafür, dass die Zulassung für Glyphosat um fünf Jahre verlängert wird. Doch was genau hat Schmidt eigentlich in Brüssel durchgesetzt? Das steht im Abschlussdokument, auf das sich die EU-Länder mehrheitlich geeinigt haben. Man muss ein bisschen blättern, um es zu finden, denn es steht ganz hinten im Anhang. Es ist klein gedruckt und deshalb leicht zu überlesen.
Schmidt hat lediglich ein Wort und einen Satz hinzufügen lassen. Bei den Dingen, die Mitgliedsländer in Sachen Glyphosat besonders beachten sollen, war bereits der Schutz von professionellen Anwendern festgeschrieben, das sind zum Beispiel Landwirte oder Arbeiter. Schmidt hat hier „private Nutzer“ ergänzen lassen. Das bedeutet, wenn einzelne Mitgliedsländer wollen, können sie nun auch Ausnahmen für Privatnutzer festlegen: Zum Beispiel, dass sich auf den Produkten, die Glyphosat enthalten, ein Warnhinweis befinden muss.

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