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Terrorismus: Entscheidung über U-Haft gegen festgenommenen Syrer erwartet

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Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher: Der junge Syrer wollte einen Terroranschlag mit möglichst vielen Toten verüben.
Karlsruhe/Schwerin (dpa) – Einen Tag nach der Festnahme eines jungen Syrers in Schwerin wegen Terrorverdachts soll dieser heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Er muss entscheiden, ob Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet wird.
Spezialkräfte der Polizei hatten den 19-Jährigen am Dienstag festgenommen. Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hat er seit Juli einen Bombenanschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits konkret vorbereitet. Sein Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen zu töten und zu verletzen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, es sei gelungen, einen „schweren Terroranschlag in Deutschland“ zu verhindern.
Wie Behördensprecherin Frauke Köhler weiter sagte, hatte der junge Mann über das Internet auch Kontakt zu einer Person, die sich selbst als „Soldat des Kalifats“, also als Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), bezeichnete.
Im Zusammenhang mit der Festnahme am frühen Dienstagmorgen gab es in insgesamt drei Wohnungen in Schwerin und auch in Räumen in Hamburg Durchsuchungen. Nach Angaben eines Polizeisprechers deuten die sichergestellten Utensilien auf den geplanten Bau eines Sprengsatzes mit großer Wirkung hin. Hinweise auf einen konkreten Anschlagsort gab es dem Vernehmen nach nicht.

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