Bund und Länder müssen bis Ende kommenden Jahres das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium neu regeln. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das aktuelle Verfahren mit der wichtigen Rolle der Abiturnote sei teilweise verfassungswidrig.
Bund und Länder müssen bis Ende kommenden Jahres das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium neu regeln. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das aktuelle Verfahren mit der wichtigen Rolle der Abiturnote sei teilweise verfassungswidrig.
Das Auswahlverfahren zum Medizinstudium verletzt die Chancengleichheit der Studierenden und ist in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu regeln.
Unter anderem müssten zur Wahrung der Chancengleichheit Eignungsgespräche an Universitäten bundesweit in „standardisierter und strukturierter Form“ stattfinden.
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Deutschland — in German Bundesverfassungsgericht: Medizin-Zulassung muss überarbeitet werden