Start Deutschland Deutschland — in German Konflikte – Brennende Israel-Fahnen: Zentralrat will schärfere Gesetze

Konflikte – Brennende Israel-Fahnen: Zentralrat will schärfere Gesetze

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Die Fahne eines Staates anzuzünden, ist eine bewusste Provokation.
Berlin (dpa) – Nach der Verbrennung israelischer Fahnen bei Kundgebungen in Berlin fordert der Zentralrat der Juden in Deutschland schärfere Gesetze gegen antisemitische Demonstrationen.
Der Verband sprach sich für Gesetzesänderungen aus, um antisemitische Proteste von vorneherein untersagen oder im Verlauf schnell auflösen zu können. Diskutiert wird auch, ob die Verbrennung ausländischer Fahnen nicht mehr – wie bisher – nur dann strafbar sein soll, wenn diese als Hoheitszeichen verwendet werden, also etwa an einem Mast vor einer Botschaft oder einem Regierungsgebäude. Innenpolitiker von Union, SPD und Grünen plädierten hier für eine Verschärfung.
Am Freitag waren bei einer pro-palästinensischen Demonstration am Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt worden. Zehn Menschen wurden festgenommen, vor allem aber wegen Körperverletzungen und Beleidigungen. Die Proteste richteten sich gegen die von US-Präsident Donald Trump verkündete Anerkennung Jerusalems als alleinige Hauptstadt Israels. Am Sonntagabend war am Rande eines Protestzuges erneut eine israelische Flagge in Flammen aufgegangen.
Die Bundesregierung hatte dies scharf kritisiert und erklärt, der Rechtsstaat dürfe solche Ausschreitungen nicht dulden.
Allerdings ist das Verbrennen von Flaggen laut Polizei grundsätzlich erst einmal nicht strafbar. Das gelte auch für die israelische Fahne. Strafbar wird das nach Paragraf 104 des Strafgesetzbuches aber, wenn die Flagge als Hoheitszeichen verwendet werde. In solchen Fällen ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen.
Für deutsche Staatssymbole, wie auch die Fahne der Bundesrepublik, sind die Vorgaben strenger. Hier steht eine Zerstörung oder Verbrennung zum Beispiel nicht nur unter Strafe, wenn die Flagge an offizieller Stelle angebracht ist – sondern auch, wenn die Flagge öffentlich, in einer Versammlung „verunglimpft“ wird.

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