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Massenmörder von München: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferant

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Philipp K. hatte jenem jungen Mann illegal eine Pistole samt Munition verkauft, mit der David S. im Juli 2016 neun Menschen erschossen und mehrere weitere verletzt hatte.
Im Prozess gegen einen Mann, der dem sogenannten „Amokläufer von München“ eine Pistole verkauft hatte, mit der dieser im Juli 2016 neun Menschen erschoss und vier oder fünf weitere verletzte, ist der Angeklagte am Freitag zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach Philipp K. (33) der fahrlässigen Tötung, Körperverletzung und des illegalen Waffenhandels schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen den Forderungen der Anklage.
K. hatte seinerzeit von Marburg (Hessen) aus im Darknet, einem schwer kontrollierbaren „Untergrund“ des Internets, illegal mit Waffen gehandelt, und an den damals 18-jährigen späteren Täter David S. eine Pistole und in zwei Tranchen mehrere Hundert Schuss Munition verkauft. Die Pistole Typ Glock 17 war eigentlich eine nicht schießfähige Theaterwaffe gewesen, die schussfähig gemacht wurde, und wies ein amtliches Beschusszeichen (es dokumentiert die technische Eignung bzw. Zulassung) aus der Slowakei auf.
Mit dieser Waffe erschoss S. im Zeitraum mehrerer Stunden in und nahe des Münchner Olympiaeinkaufszentrums OEZ neun Menschen und tötete sich selbst. Mindestens vier, nach anderen Quellen fünf Menschen wurden durch Projektile oder Splitterwirkung nach Gesschosseinschlägen verletzt. Zudem wurden an vielen anderen Orten in ganz München drei Dutzend Menschen verletzt, nachdem es durch fälschliche, teils regelrecht hysterisch aufgeladene Meldungen über die Schiesserei in sozialen Medien vielerorts in der bayrischen Hauptstadt zu panikartigen Szenen und Fluchtbewegungen gekommen war.

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