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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das große Löschen?

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Es sind Fälle wie der Tweet der AfD-Politikerin von Storch, für die das NetzDG geschaffen wurde. Es soll Online-Netzwerke wie Facebook und Twitter zwingen, möglicherweise strafbare Inhalte schneller zu entfernen, sonst drohen den Portalen Bußgelder. Die Höchststrafe: 50 Millionen Euro. Von Bernd Wolf.
Es sind Fälle wie der Tweet der AfD-Politikerin von Storch, für die das NetzDG geschaffen wurde. Es soll Online-Netzwerke wie Facebook und Twitter zwingen, möglicherweise strafbare Inhalte schneller zu entfernen, sonst drohen den Portalen Bußgelder. Die Höchststrafe: 50 Millionen Euro.
Von Bernd Wolf, ARD-Rechtsredaktion
Seit Neujahr, null Uhr, steht es online: das „Formular zur Anzeige an das Bundesamt für Justiz“. Anzeige erstatten kann jeder Internet-Nutzer, der in einem großen Online-Netzwerk wie Facebook, Youtube oder Twitter einen rechtswidrigen Inhalt entdeckt hat. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Nutzer vorher erfolglos bei dem Internetportal selbst beschwert hat. Das heißt, der Nutzer muss vorher von Facebook verlangt haben, dass ein Post oder ein Foto gelöscht wird, und dies ist nicht passiert.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, macht den Online-Netzwerken zwingende Vorgaben, wie sie mit Anzeigen von Nutzern umzugehen haben: Schnell und einfach muss man melden können und das Netzwerk muss die Beschwerde unverzüglich zur Kenntnis nehmen.

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