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Regierung: Verfassungsrichter prüfen SPD-Mitgliedervotum zur GroKo

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‚Tritt ein, sag nein!
Berlin/Karlsruhe (dpa) – Vor dem geplanten Mitgliedervotum über eine Neuauflage der großen Koalition gibt es bei der SPD eine Eintrittswelle. Allein im bayerischen Landesverband war am Dienstag von knapp 3000 neuen Parteimitgliedern die Rede, in Berlin und Niedersachsen wurden jeweils mehr als 1000 Eintritte verzeichnet.
Bis 18 Uhr müssen die Neuzugänge im Mitgliederverzeichnis stehen, damit sie wie alle rund 450.000 SPD-Mitglieder über einen Koalitionsvertrag mit CDU und CSU abstimmen dürfen.
Allerdings prüft das Bundesverfassungsgericht noch die Zulässigkeit des SPD-Mitgliederentscheids. Es habe fünf Anträge gegeben, das Votum zu untersagen, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet. Danach gibt es Zweifel, ob sich eine Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.
Zwei der fünf Anträge wurden aber schon abgelehnt. Bereits im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über die Koalitionsbildung abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung.

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