Start Deutschland Deutschland — in German Worauf sich Union und SPD bisher geeinigt haben

Worauf sich Union und SPD bisher geeinigt haben

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Noch laufen die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Aber einiges, was im Fall einer neuen großen Koalition kommen würde, ist schon bekannt. Der…
Rente I: Bis 2025 soll das Rentenniveau, also das Verhältnis der Rente zum Lohn, nicht unter 48 Prozent fallen und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Das wollen die GroKo-Partner gesetzlich fixieren. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission eingerichtet werden. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, sollen auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.
Rente II: Wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten. Selbstständige sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Wer neu wegen Krankheit frühzeitig Erwerbsminderungsrente bekommt, soll rentenrechtlich so behandelt werden, als wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte.
Familiennachzug: Der Nachzug der Kernfamilie von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz, etwa aus dem Bürgerkriegsland Syrien, bleibt bis zum 31. Juli ausgesetzt. Für die Zeit müssen Details noch ausgehandelt und in ein Gesetz gegossen werden. Angepeilt ist Folgendes: Ab dem 1. August sollen auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nach Deutschland nachholen dürfen. Allerdings nur in begrenztem Umfang von bis zu 1000 Menschen pro Monat, also maximal 12.000 pro Jahr. Wie genau sie ausgewählt werden sollen, ist unklar. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung, also eine Klausel für besondere Ausnahmefälle.
Krankenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden – das hat die SPD bereits in den Sondierungen durchgesetzt. Derzeit gibt es einen festen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zahlen. Dazu kommt aber ein Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder allein schultern müssen. Er liegt im Schnitt bei 1 Prozent.
Pflege I: Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung sollen eingeleitet und in einem ersten Schritt 8000 neue Fachkraftstellen geschaffen werden. Zudem sind vereinfachte Möglichkeiten für vorübergehende Aus- und Erholungszeiten für Angehörige geplant. Pflege-Tarifverträge sollen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können.
Pflege II: Gegen den Mangel an Pflegekräften sollen Arbeitsbedingungen und Bezahlung in Altenheimen und Kliniken „sofort und spürbar“ verbessert werden. Zusätzliche Stellen sollen gefördert werden.
Arbeitsmarkt: Das zunächst gescheiterte Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll nun kommen – für Firmen ab 45 Mitarbeitern. Bei 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden müssen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte sinken. Für Langzeitarbeitslose soll ein neues Förder-Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ kommen. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug ordnen und steuern.

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