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Autorennen in Berlin: BGH hebt Mordurteil gegen Raser auf

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Auf dem Berliner Kurfürstendamm liefern sich zwei junge Männer ein illegales Autorennen, ein Unbeteiligter stirbt. Ein Landgericht verurteilt sie wegen Mordes, diese Entscheidung kippt der Bundesgerichtshof nun. Ein Freibrief für Raser ist das Urteil aber nicht.
Auf dem Berliner Kurfürstendamm liefern sich zwei junge Männer ein illegales Autorennen, ein Unbeteiligter stirbt. Ein Landgericht verurteilt sie wegen Mordes, diese Entscheidung kippt der Bundesgerichtshof nun. Ein Freibrief für Raser ist das Urteil aber nicht.
Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren.
Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.
Einer der beiden hatte an der Ecke Tauentzienstraße/Nürnberger Straße den Geländewagen eines 69-Jährigen erfasst, der bei Grün in die Kreuzung fuhr. Dessen Fahrer hatte keine Chance: Sein Auto wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle.
Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wurde ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

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