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Kölner Raser müssen doch in Haft

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Im April 2015 stirbt in Köln eine unbeteiligte Studentin bei einem illegalen Autorennen zweier Männer. Der BGH beanstandet die Bewährungsstrafen. Das Landgericht Köln folgt dem jetzt.
Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.
Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin.

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