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Landgericht kippt Mietpreisbremse in Hessen

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Der hessische Gesetzgeber hatte einen Fehler begangen und für die Verordnung nur einen Begründungsentwurf vorgelegt.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Die Verordnung für das Bundesland wurde laut dem heute, Dienstag, veröffentlichten Urteil nicht ordnungsgemäß begründet und ist deshalb unwirksam. Die Mietpreisbremse soll auf angespannten Wohnungsmärkten dafür sorgen, dass die Kosten nicht zu stark steigen. (Az. 2-11 S 183/17)
Das Landgericht musste über die Klage eines Mieters in Frankfurt entscheiden, der sich gegen die Höhe der vereinbarten Miete wandte. Die Wohnung liegt demnach laut der hessischen Mietbegrenzungsverordnung vom November 2015 in einem Gebiet mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“. Nachdem das Amtsgericht Frankfurt die Mietpreisbremse im September noch für wirksam erklärte, hob das Landgericht diese Entscheidung nun auf.
Die Richter begründeten dies damit, dass der hessische Gesetzgeber für seine Mietbegrenzungsverordnung nur einen Begründungsentwurf vorgelegt habe.

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