Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeit noch geltende Berechnung der Grundsteuer als veraltet und unwirksam erklärt.
Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen – sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürften die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. (Az. 1 BvL11/14 u.a.)
Wird die Gesetzgebungsfrist eingehalten und müssen die bundesweit 35 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke dann in einem zeitraubenden Verfahren einzeln neu bewertet werden, dürfen die derzeitigen Einheitswerte ausnahmsweise bis längstens Ende 2024 angewandt werden.