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Keine Revision vor Gericht: Kachelmann steht hohes Schmerzensgeld zu

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Vor zwei Jahren beschließt ein Gericht in Köln: Das Medienhaus Axel Springer muss dem Wettermoderator Kachelmann Schmerzensgeld zahlen. Eine Revision ist nicht zulässig. Dagegen hat das Medienhaus beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingereicht.
Vor zwei Jahren beschließt ein Gericht in Köln: Das Medienhaus Axel Springer muss dem Wettermoderator Kachelmann Schmerzensgeld zahlen. Eine Revision ist nicht zulässig. Dagegen hat das Medienhaus beim Bundesgerichtshof Beschwerde eingereicht.
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann kann mit einer hohen Schmerzensgeldzahlung des Medienhauses Axel Springer rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Beschwerde von Springer ab, wie ein Springer-Sprecher bestätigte.
Das Medienhaus hatte beanstandet, dass eine Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 nicht zugelassen worden war.

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