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Neun Jahre Haft im Terrorprozess: „Die Ideologie ist noch in ihm drinnen“

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Dramatisches Finale der Verhandlung gegen Lorenz K.: Der 19-Jährige, der einen Zwölfjährigen zu einem Bombenanschlag angestiftet haben soll, zeigte Reue. Doch der Staatsanwalt kaufte ihm die Umkehr nicht so recht ab.
Wien. Es ging um Anstiftung zum Terrormord. Nicht „nur“ um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Und der Staatsanwalt blieb auch am Freitag, in der Schlussphase des großen Wiener Terrorprozesses gegen Lorenz K. (19), dabei: K. habe Ende 2016, als 17-Jähriger, einen damals gar erst Zwölfjährigen dazu angestiftet, eine selbst gebaute Nagelbombe auf dem Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) zu zünden. Der Bursch war mit der Bombe bereits am Zielort gewesen. Er schaffte es aber glücklicherweise nicht, den Sprengsatz zu zünden.
Für K. lautete der Urteilsspruch am Freitagabend schließlich: neun Jahre Freiheitsstrafe wegen Anstiftung zum Mord. K. wurde von den acht Geschworenen in den zentralen Anklagepunkten – versuchte Bestimmung zum Mord in zwei Fällen, jeweils in Form einer terroristischen Straftat – mehrheitlich schuldig erkannt. K. war in acht Punkten angeklagt gewesen, unter anderem zur Anstiftung zum Mord bei dem Zwölfjährigen und bei einer jungen Frau, die nach islamischem Recht die Angetraute von K. gewesen war. Mit ihr zusammen hatte er offenbar geplant, einen Selbstmordanschlag zu begehen.
Schuldsprüche setzte es mit geringen Modifikationen auch in den weiteren Anklagepunkten Beteiligung an einer versuchten vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel in Form einer terroristischen Straftat, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation, Gutheißen terroristischer Straftaten und Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat. Erschwerend wurde bei der Strafbemessung das Handeln aus einem „besonders verwerflichen Motiv“ – nämlich aus radikalislamistischen Beweggründen – gewertet.
Die Anstiftung zum Mord bei dem Zwölfjährigen war der einzige der acht Anklagepunkte, bei dem es einen Freispruch für K.

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