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Puigdemont plant Pressekonferenz in Berlin

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Der ehemalige katalanische Regionalpräsident Puigdemont ist wieder frei. Der Politiker, der aus der JVA Neumünster freigelassen wurde, wird heute in Berlin eine Pressekonferenz geben.
Der vor zwei Wochen in Schleswig-Holstein festgenommene frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont ist unter Auflagen wieder frei. Er verließ am Freitagnachmittag gegen 13.50 Uhr die JVA Neumünster und kündigte an, sich auf den Weg nach Berlin zu machen. Heute um 12 Uhr will er in der Hauptstadt eine Pressekonferenz geben, wie die katalanische Separatistenorganisation ANC ankündigte.
Begleitet von seinen Anwälten war der 55-Jährige nach seiner Freilassung vor die Mikrofone der internationalen Presse getreten. Er dankte für die Solidarität, die er erfahren habe. Puigdemont nannte es eine Schande, dass es in Europa politische Gefangene gebe. Außerdem forderte er die Freilassung weiterer inhaftierter Mitstreiter. Der Kampf für die katalanische Unabhängigkeit sei auch ein Kampf für Demokratie, sagte der 55-Jährige. Zugleich appellierte der Politiker an die spanische Zentralregierung, dass nun die Zeit für den Dialog gekommen sei und er hierfür auch bereit wäre. Allerdings müsse der erste Schritt von den Spaniern ausgehen.
Eine für Freitagabend angekündigte Pressekonferenz Puigdemonts in der Stadthalle Neumünster hatten seine Rechtsanwälte abgesagt. Über die Hintergründe ist nichts bekannt.
Eine für heute angekündigte Demonstration von Puigdemont-Unterstützern in Neumünster soll hingegen stattfinden.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hatte zwar am Donnerstag einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen gesetzt. Am Freitagvormittag teilte Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter mit, dass Puigdemont die Auflagen für seine Freilassung erfüllt habe, er ordnete die sofortige Entlassung aus der Haft an. Der 55-jährige Katalane hinterlegte demnach eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro. Puigdemont teilte seinen Aufenthaltsort mit. Er muss sich von jetzt an wöchentlich bei der Polizei melden.
Außerdem muss er immer zur Verfügung stehen und den Ladungen der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichtes folgen.

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