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Rechtsstreit um Bonbon-Verpackungen geht weiter

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Der Streit zweier Süßwarenfirmen um Bonbonverpackungen mit der Marke ‚Alpenbauer‘ geht weiter: Nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts will die
Der Streit zweier Süßwarenfirmen um Bonbonverpackungen mit der Marke „Alpenbauer“ geht weiter: Nach einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts will die Beklagte, die Firma Bavarian Sweets, den Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen. „Wir haben eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht“, sagte Rechtsanwalt Alex Weissschuh der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit wolle er erreichen, dass die Entscheidung des OLG aufgehoben wird. Das Gericht hatte der Firma verboten, Verpackungen mit Rautenmuster in Verbindung mit dem „Alpenbauer“-Schriftzug und der dazugehörigen Bergkette zu verwenden.
Die Klägerin, die bayerische Süßwarenherstellerin Wiedenbauer, wirft der Gegenseite vor, unrechtmäßig mit dem Freistaat zu werben. Die hat ihren Sitz zwar auch in Bayern, lässt aber im Raum Wien produzieren. Der BGH muss in den nächsten Monaten entscheiden, ob die Revision zulässig ist. Wenn das der Fall ist, wird in Karlsruhe verhandelt.
Vor dem OLG war der Streit Anfang des Jahres gleich in zwei Verfahren verhandelt worden: Im ersten ging es um ein weiß-blaues Rautenmuster auf den Verpackungen und die Banderole mit der Aufschrift „Bayerische Bonbonlutschkultur“, im zweiten um Verpackungen mit Rautenmuster unterschiedlicher Farbkombination und lediglich der Aufschrift „Bonbonlutschkultur“.

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