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Erdogan-Schmähgedicht bleibt großteils verboten

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Das Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan bleibt in weiten Teilen verboten. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte damit das Urteil in erster Instanz.
Das sogenannte Schmähgedicht von TV-Moderator Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in weiten Teilen verboten. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte mit seinem Urteil am Dienstag die Gerichtsentscheidung in erster Instanz. Damit scheiterte der TV-Moderator mit seiner Berufung ebenso wie der türkische Präsident mit dem Antrag, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen.
Böhmermann hatte im März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein sogenanntes Schmähgedicht über Erdogan veröffentlicht. Darin hatte er dem türkischen Präsidenten unter anderem „Schrumpelklöten“ und Sex mit Tieren angedichtet. Die Show und das 24-zeilige Gedicht zogen eine Staatsaffäre nach sich.

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