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Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben im Internet

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Es ist ein Paradeprozess für die Medienbranche: Auch nach der Haftentlassung der Mörder müssen ihre Namen nicht aus Onlinearchiven gelöscht werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Die Online-Archive von Rundfunkanstalten und anderen Medien müssen nicht nachträglich die Namen von zwei haftentlassenen Mördern tilgen. Dies entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Um die Pressefreiheit nicht übermäßig einzuschränken, müsse hier der Persönlichkeitsschutz zurückstehen.
Geklagt hatten zwei Halbbrüder, die 1993 wegen Mordes an dem bekannten bayrischen Schauspieler Walter Sedlmayr zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Auch im Zusammenhang mit einem erfolglosen Wiederaufnahmeverfahren nannten viele Medien ihre vollen Namen. Die beiden wurden 2007 und 2008 auf Bewährung aus der Haft entlassen und leben heute in Bayern. Seit Jahren verklagen sie Medien auf Löschung ihrer Namen in Online-Archiven und argumentieren mit ihrer Resozialisierung.

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