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Gerichtsverfahren: Die wichtigsten Fakten zum NSU-Prozess

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Nach gut fünf Jahren Verhandlung endet der NSU-Prozess. Das Verfahren war lang, kompliziert und umstritten. Worum geht es? Und welche Erkenntnisse stehen am Ende?
Das Urteil im NSU-Prozess soll am heutigen Mittwoch fallen – nach einer jahrelangen schwierigen Verhandlung. Seit Mai 2013 stehen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte vor dem Münchner Oberlandesgericht. Worum geht es, wie ist die Beweislage, was für ein Urteil ist zu erwarten und wie kann es danach weitergehen? Antworten auf die wichtigsten Fragen
Die Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen: acht Türken, einen Griechen und eine deutsche Polizistin. Zudem zündeten sie 2000 und 2004 zwei Bomben in Köln – mehr als 20 Menschen wurden bei dem zweiten Anschlag verletzt. Um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren, begingen die Männer 15 Raubüberfälle. Als Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in ihrem Wohnmobil starben, legte Beate Zschäpe Feuer in dem Zwickauer Wohnhaus, in dem die drei zusammen gelebt hatten. Dass sie den Brand gelegt hat, hat Zschäpe im Prozess gestanden.
Der 43-jährigen Zschäpe wird die Mittäterschaft bei allen Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen
vorgeworfen – was Dutzende Fälle versuchten Mords einschließt. Angeklagt ist sie zudem wegen dreifachen versuchten Mordes durch besonders schwere
Brandstiftung, denn zum Zeitpunkt des Brandes in dem Zwickauer Haus hielten sich darin Menschen auf. Hinzu kommt noch die Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung.
In ihrer Aussage von 2015
stritt Zschäpe ab, in die Terrortaten eingeweiht gewesen zu sein und
räumte lediglich die Brandstiftung ein. Auch vom Inhalt des 15-minütigen Videos, in dem sich der NSU zu seinen Taten bekennt, will sie nichts gewusst haben. 2011 hatte sie Briefe mit ebenjenem Video verschickt.

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