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Ist Fixierung in der Psychiatrie legal?

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zur zwangsweisen Fixierung in Psychiatrien. Die Kläger, zwei Betroffene, sehen damit ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Von Bernd Wolf.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zur zwangsweisen Fixierung in Psychiatrien. Die Kläger, zwei Betroffene, sehen damit ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt.
Wie und wann Patienten in der Psychiatrie ans Bett gefesselt werden dürfen, das will das Verfassungsgericht grundsätzlich klären. Denn, so sagte es Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Verhandlung im Januar: Was bei der Fixierung passiere, das liege eher im Graubereich. Und: Die staatliche Freiheitsentziehung sei die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung und nur in besonderen Fällen verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Ein komplettes Verbot der Fixierung fordert der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener. „Ich würde gerne erreichen dass das Fixieren in Deutschland verboten wird, und zwar, weil es aus meiner Sicht den Tatbestand der Folter erfüllt“, sagt Anwalt David Schneider-Addae-Mensah. Es sei „eine Quasi-Vergewaltigung der Betroffenen“.
Die Verfassungsbeschwerden kamen von zwei Männern, die fixiert wurden. Der eine, aus dem württembergischen Ludwigsburg, leidet an einer psychischen Störung, randalierte mehrfach in der geschlossenen Psychiatrie.

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