Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder
Das juristische Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. geht weiter. Das Ausländeramt Bochum wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen. Mittlerweile habe die Stadt gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, teilte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.
Bochum wehrt sich gegen das am 13. Juli per Eilentscheidung verhängte Abschiebeverbot – da war Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien – und die anschließende Vollstreckungsentscheidung, ihn auf Staatskosten zurückzuholen.
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