Michael Cohens Schuldeingeständnis belastet den US-Präsidenten schwer. Doch selbst Verfassungsexperten sind sich uneinig, welche Konsequenzen ihm drohen könnten.
Wären dies normale Umstände, dann wären die rechtlichen Folgen an diesem Mittwoch wohl klar: Wenn ein Anwalt in seinem Schuldeingeständnis den Ermittlern offenbart, von seinem Klienten zu kriminellen Handlungen angehalten worden zu sein und sich selbst in acht Punkten schuldig bekennt – dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Strafbehörden den Klienten selbst vornehmen. Schwieriger wird es allerdings, wenn es sich bei dem Klienten um den Präsidenten der Vereinigten Staaten handelt.
Am Dienstag bekannte sich Michael Cohen, ehemaliger „Fixer“ und persönlicher Anwalt von Donald Trump, vor einem Gericht in Manhattan in mehreren Punkten schuldig, darunter auch in diesem: Im Wahlkampf 2016 habe er – auf Anweisung „eines Kandidaten für ein Bundesamt“ – Schweigegelder an zwei Frauen gezahlt, die Affären mit eben jenem Kandidaten gehabt hätten. Das Ganze, gab Cohen an, sei mit dem Ziel geschehen, „die Wahlen zu beeinflussen“ und zu verhindern, dass die Frauen in der entscheidenden Wahlkampfphase an die Öffentlichkeit gehen.
Cohen – und sein Klient – haben damit unter anderem gleich mehrfach gegen das amerikanische Wahlkampffinanzierungsgesetz verstoßen, weil die Zahlungen nicht offiziell gemeldet wurden und die erlaubten Beträge für Einzelpersonen um ein Vielfaches überschritten. Unklar aber ist auch am Tag danach, ob diese Vorwürfe rechtliche Konsequenzen für den Präsidenten haben.
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Deutschland — in German Anklage gegen US-Präsident: Nur das Amt schützt Donald Trump jetzt noch