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Keine Ausnahmegenehmigung fürs Schächten im Saarland

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Dem saarländischen Umweltministerium sind keine Betriebe bekannt, die im Saarland nach jüdischem oder islamischem Ritus schlachten. Entsprechende
Dem saarländischen Umweltministerium sind keine Betriebe bekannt, die im Saarland nach jüdischem oder islamischem Ritus schlachten. Entsprechende Ausnahmegenehmigungen für ein Schlachten ohne Betäubung (so genanntes Schächten) seien in den letzten zehn Jahren nicht beantragt worden. Das teilte das Saarländische Umweltministerium der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken mit. Anlass war eine Anfrage der AfD im Landtag.
Ein solcher Antrag sei auch nicht genehmigungsfähig, so Ministeriums-Sprecherin Sabine Schorr, „weil die zu erwartenden Schmerzen und Leiden der Tiere im Falle einer unbetäubt durchgeführten Schächtung schwerer wiegen als die relativ geringfügige Beeinträchtigung der Religionsfreiheit, die durch das Einschalten einer Elektrokurzzeitbetäubung in das Ritual entsteht.

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