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Hans-Georg Maaßen: Ein Meister der Ablenkung

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BfV-Chef Hans-Georg Maaßen fühlt sich oft missverstanden. Vielleicht liegt es daran, dass er im Streit um einzelne Wörter gern das große Bild aus dem Blick verliert.
Es gibt Ämter, in denen es auf jedes Wort ankommt, wenn man sich öffentlich äußert. Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist ganz sicher ein solches Amt. Wer diese Position innehat, sollte jeden seiner Sätze vom Ende her denken. Er sollte sich der Wirkung seiner Worte bewusst sein, bevor er den Mund aufmacht.
Hans-Georg Maaßen wird von Menschen, die ihn persönlich kennen, als sehr intelligent beschrieben. Der Verfassungsschutzchef bemüht sich bei öffentlichen Auftritten, einen ruhigen und überlegten Eindruck zu machen. Er erscheint stets im dunklen Anzug, am liebsten samt Weste. Er lächelt oft, aber er lacht nie. Vor allem aber spricht er so betont ruhig, als wähle er jedes seiner Worte mit Bedacht. Seine unverwechselbare winzige goldene Nickelbrille unterstreicht diesen Eindruck der Selbstkontrolle und Korrektheit.
Maaßen ist Jurist und war eine Zeit lang Rechtsprofessor. Das prägt seine Art zu argumentieren. Er kann leidenschaftlich um die Definition eines Begriffs streiten. Penibel geht es dabei so lange um einzelne Wortdeutungen, bis dabei das große Bild, die eigentlichen Fragen aus dem Blick geraten. Es wirkt wie Absicht, wie eine Methode, um von sich und seinem Dienst abzulenken.
Vor seiner Ernennung zum Verfassungsschutzpräsidenten hat Maaßen als Beamter im Bundesinnenministerium ein Rechtsgutachten verfasst. Es ging darin um Murat Kurnaz. Der in Deutschland geborene türkische Staatsbürger hatte sich 2001 in Pakistan aufgehalten, er war dort von der Polizei gefangen genommen und an US-Truppen verkauft worden. Die brachten ihn in das Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba, verhörten und folterten ihn wieder und wieder. Nachweisen konnten sie ihm nichts, daher wollten sie ihn nach Deutschland zurückschicken. Die Bundesregierung hatte daran kein großes Interesse. Maaßen half ihr. Er schrieb in seinem Rechtsgutachten, man müsse Kurnaz nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen lassen, schließlich habe er sich „länger als sechs Monate im Ausland“ aufgehalten.

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