Ein Verfassungsschützer schredderte NSU-Akten. Ob er dafür bestraft wurde, will die Behörde nicht verraten und wehrt sich bis heute gegen Fragen zu dem Vorgang.
Eigentlich war es nur eine kurze Frage, eher beiläufig gestellt. An einem Mittwochmittag im Juni 2014 sitzt Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im großen Saal der Bundespressekonferenz in Berlin bei der Vorstellung seines Jahresberichts. Und während der üblichen Fragerunde für die Journalisten meldet sich irgendwann DIE ZEIT und erkundigt sich, was aus dem Disziplinarverfahren gegen jenen Verfassungsschützer geworden ist, der ein paar Jahre zuvor Akten aus dem Umfeld des NSU geschreddert und das Amt in eine Krise gestürzt hatte. Maaßen antwortet kurz angebunden. Zu dem Thema dürfe er keine Auskunft geben.
Mit dieser Nicht-Antwort wollte sich DIE ZEIT nicht zufriedengeben. Und es begann eine Auseinandersetzung, die inzwischen mehr als vier Jahre dauert und in dieser Woche in die nächste Runde geht. Sie wirft ein Schlaglicht darauf, wie verbissen sich Behörden bisweilen gegen Journalistenfragen wehren. Sie zeigt, was das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von öffentlicher Kontrolle hält und wie es Steuermittel dafür einsetzt, um zu verhindern, dass Bürger etwas aus dem Innenleben der Behörde erfahren.
Rückblende: Am 10. November 2011, wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU, ruft ein Referatsleiter des BfV mit dem Tarnnamen „Lothar Lingen“ eine Mitarbeiterin zu sich und weist sie an, die Akten von sieben V-Leuten aus der Thüringer Neonazi-Szene zu vernichten.
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Deutschland — in German Verfassungsschutz: Der Kampf um die Geheimsache "Lothar Lingen"