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Ärger mit der Weihnachtspost: Wer haftet für verlorene Briefe oder beschädigte Pakete?

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Verschwundene Briefe oder beschädigte Pakete sind nicht nur in der Vorweihnachtszeit ärgerlich.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Die Vorweihnachtszeit ist für Brief- und Paketlieferdienste Hochsaison. Ärgerlich, wenn Briefe verloren gehen oder Paketsendungen beschädigt ans Ziel kommen. Immer wieder berichten Verbraucher auf dem Portal Post-Ärger der Verbraucherzentralen von solchen Problemen.
So beziehen sich gut 9 Prozent der Beschwerden auf verloren gegangene Pakete, gut 17 Prozent berichten von verschwundenen Briefsendungen. Stefan Heß von der Deutschen Post hält dagegen: „Es gehen nur wenige Briefe verloren. 93 Prozent kommen schon am nächsten Tag an und mehr als 99 Prozent erreichen ihre Empfänger nach spätestens zwei Tagen.“ Auch in der Statistik des Paketdienstleisters Hermes werden nur 0,03 Prozent der Pakete als verloren oder beschädigt ausgewiesen.
Wer haftet im Schadens- oder Verlustfall?
Im Ernstfall trösten Statistiken allerdings nur wenig über den Verlust des Weihnachtsgeschenks hinweg. Stellt sich die Frage: Wer haftet? Die Antwort hängt von vielen Details und dem jeweiligen Dienstleister ab. „Für normale Briefsendungen haftet die Deutsche Post nicht“, erklärt Heß. Auch bei anderen Briefzustellern ist das in der Regel so. Eine Besonderheit des Marktführers: Zu den Briefen zählen auch Päckchen, also Pakete bis zu zwei Kilogramm.
Andere Regeln gelten dagegen beispielsweise bei Einschreiben der Deutschen Post. Hier kommt die Post bei einem Verlust der Sendung bis 25 Euro für den Wert auf, bei der Einwurfvariante des Einschreibens bis 20 Euro.

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