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„Die AfD ist verfassungsrechtlich verloren“

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Ein parteieigenes Gutachten zur Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz erhöht den Druck auf die Rechtspopulisten. Viele Politiker fordern Konsequenzen.
Ein internes Gutachtens mit Handlungsempfehlungen an die AfD hat die Debatte über eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz wieder angeheizt.
Die Empfehlung eines Gutachters, auf Begriffe wie „Überfremdung“ und „Umvolkung“ zu verzichten, um einer geheimdienstlichen Beobachtung zu entgehen, ändere nichts daran, dass die Partei beobachtet werde müsse, sagte der CDU-Politiker Patrick Sensburg dem „Handelsblatt“. „Dass die AfD Begriffe austauschen will, zeigt, dass sie nun über ihre wahren Inhalte hinwegtäuschen will, nur um einer Beobachtung zu entgehen.“
Am Freitag war bekannt geworden, dass der von der AfD bestellte Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek die Partei dringend vor der Verwendung bestimmter Begriffe warnt, da diese Anhaltspunkte für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz liefern könnten. In einer Zusammenfassung des Gutachtens, das der Deutschen Presse-Agentur und der ARD vorliegt, wird den Parteimitgliedern zudem empfohlen, Pauschalurteile wie „Flüchtlinge sind kriminell“ oder „Altparteien sind korrupt“, die bestimmte Gruppen herabwürdigen, zu vermeiden.
Aus Sicht von Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dokumentieren die Verantwortlichen in der AfD mit dem Gutachten eine „extreme Radikalisierung“ der Partei. „Bei der jetzt selbst erstellten Liste von Symptomen für eine Verfassungsfeindlichkeit kommt die Partei offenbar zur Selbstdiagnose, dass die AfD verfassungsrechtlich verloren ist“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“.
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner forderte im selben Blatt die Beobachtung der AfD, weil sie die „Grundrechte und Grundwerte unserer freiheitlichen Verfassungsordnung aktiv bekämpft“.

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