Stellvertretend für Dieselfahrer ziehen Verbraucherschützer gegen Volkswagen vor Gericht. Es könnte ein Mammutprozess werden, von dem am Ende Zehntausende…
Ein vom Abgas-Skandal betroffener VW-Dieselmotor vom Typ EA189 in der Werkstatt.
Stellvertretend für Dieselfahrer ziehen Verbraucherschützer gegen Volkswagen vor Gericht. Es könnte ein Mammutprozess werden, von dem am Ende Zehntausende profitieren.
Wer einen Diesel fährt, konnte zuletzt fast nur verlieren: Abgasbetrug, Werkstattbesuche, dramatischer Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Jetzt kommen Fahrverbote, nach Hamburg, Stuttgart, Frankfurt und Berlin bald vielleicht auch in Mainz.
Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt warnte vor zehn Tagen zwar vor gravierenden Folgen – und Bundeskanzlerin Angela Merkel würde viele Verbote am liebsten kippen – doch beruhigen kann das die Dieselfahrer kaum. Am liebsten würden viele ihren Wagen wohl einfach zurückgeben. Eine neue Verbraucherklage, die am 1. November eingereicht wurde, macht den Betroffenen des VW-Skandals jetzt zumindest Hoffnung auf Schadenersatz.
Rund 2,5 Millionen Autos hatte der Konzern nach „Dieselgate“ zurückgerufen – die Besitzer können sich nun der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen anschließen. Mehrere Zehntausend dürften das tun, meinen die Anwälte. Schon jetzt gebe es um die 30.000 Anfragen und Interessenten.
Was ist das für eine Klage?
Die Musterfeststellungsklage ist eine Art „Einer-für-alle“-Klage. Das Instrument ist neu, der VW-Fall der erste Praxistest. Verbraucherschutzverbände klagen dabei stellvertretend für Gruppen von Betroffenen – mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen.
Nein, erstmal nicht. Die Verbände klagen nur für Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben. Das betrifft Diesel von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann mitmachen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat zehn Fälle aufgearbeitet und seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. An diesem Tag trat das Gesetz in Kraft.