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Leitfaden hilft Helfern: Für einen Verein Steuerbefreiung beantragen

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Viele gemeinnützige Vereine finanzieren sich mit Spendengeldern.
Berlin (dpa/tmn) – Wer sich für eine gute Sache in einem Verein engagiert, kann für den Verein eine Steuerbefreiung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der Vereinssatzung ein steuerlich begünstigtes Ziel ergibt – zum Beispiel die Förderung des Umweltschutzes.
„Der Verein ist dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und kann auch Spendenbescheinigungen ausstellen“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW).
Die Steuerbefreiung ist demnach zum Beispiel auch für sogenannte foodsharing-Vereine möglich. Dort setzen sich Menschen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln ein.

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