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Mehr Schutz für Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen

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Eigentlich haben sie lebenslanges Wohnrecht. Trotzdem bekommen Mieter aus Bochum vom neuen Hauseigentümer die Kündigung. So nicht, entscheidet der BGH – und…
Eigentlich haben sie lebenslanges Wohnrecht. Trotzdem bekommen Mieter aus Bochum vom neuen Hauseigentümer die Kündigung. So nicht, entscheidet der BGH – und gebietet damit auch Großinvestoren Einhalt.
Die obersten deutschen Zivilrichter stärken den Schutz von Mietern bei kommunalen Immobilienverkäufen. Sichert die Stadt ihre Mieter im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer über ein lebenslanges Wohnrecht ab, können diese im Konflikt mit dem Käufer unmittelbar auf die Schutzklausel pochen.
Mit dieser Klausel kann der Vermieter den Mietvertrag faktisch nicht kündigen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das nun in Karlsruhe verkündet wurde (Az. VIII ZR 109/18).
Von der Entscheidung profitieren laut dem Deutschen Mieterbund zahlreiche Mieter, denn bei so gut wie allen Immobilienverkäufen der öffentlichen Hand an Großinvestoren enthalte der Kaufvertrag eine Sozialcharta. In den vergangenen 25 bis 30 Jahren hätten die Kommunen Hunderttausende Wohnungen veräußert, sagte Sprecher Ulrich Ropertz. Das höchstrichterliche Urteil sei auf diese Fälle übertragbar.
In dem Streit vor dem BGH hatten Mieter aus Bochum nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung bekommen. Die Stadt hatte das Siedlungshaus einst von einem Bergwerksverein erworben und 2012 an Privatleute verkauft. Nach Auskunft eines Stadtsprechers hatten die Bergleute lebenslanges Wohnrecht – das habe die Stadt so übernommen.

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