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Alles neu macht der Januar: Was sich 2019 für Steuerzahler ändert

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Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen.
Düsseldorf (dpa/tmn) – Neues Jahr, neue Gesetze: Zum 1. Januar müssen sich Steuerzahler auf neue Regeln einstellen. Zum Beispiel auf neue Einkommensgrenzen. Denn die steigen 2019 für alle Steuersätze um 1,84 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrein-Westfalen.
Mit der Neuregelung soll die Inflationsrate des Jahres 2018 in den Steuertarif eingepreist werden. Weiteres Ziel ist es den Angaben zufolge, den Effekt der kalten Progression auszugleichen. Diese würde ansonsten bewirken, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden, erklären die Verbraucherschützer. Weitere wichtige Änderungen im Überblick:
– Höhere Freibeträge: Ledige haben ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen künftig 18.336 Euro zu, also 336 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können.
Angehoben wird auch der sächliche Kinderfreibetrag: Er erhöht sich um 96 Euro auf 2490 Euro pro Kind und Elternteil, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1320 Euro pro Kind und Elternteil bestehen. Insgesamt wird einem Elternpaar pro Kind im Jahr 2019 also ein Kinderfreibetrag von 7620 Euro gewährt.
– Mehr Zeit für die Steuererklärung: Das Steuergesetz ist zwar schon seit 2017 in Kraft, es wirkt sich aber erst jetzt aus.

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