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Fahrverbote auch für Euro-6-Diesel?

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Das EuG kippt die höheren Stickoxid-Grenzwerte für Euro-6-Diesel. Mehrere europäische Großstädte könnten nun Fahrverbote auch gegen neue Autos verhängen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Stickoxid-Grenzwerte für Dieselfahrzeuge gekippt. Das Gericht erklärte am Donnerstag eine Verordnung der EU-Kommission zu höheren Abgaswerten der Euro-6-Norm für teilweise nichtig. Dagegen hatten die Städte Paris, Brüssel und Madrid geklagt. Sie dürfen die Grenzwerte nun anfechten und im Zweifel auch Fahrverbote für neue Dieselautos verhängen, die offiziell zugelassen wurden.
Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Begründet hatte die Kommission das mit Messungenauigkeiten.
Sie hatte die Entscheidung kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals 2015 gefällt.

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