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Männlich, weiblich oder divers

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Intersexuelle Menschen haben in Deutschland künftig die Option, ihre Geschlechtsidentität als «divers» zu bezeichnen. Kritik gab es aus der Opposition daran, dass man eine ärztliche Bescheinigung braucht, wenn man das will.
Im Normalfall bereitet dies frischgebackenen Eltern kein Kopfzerbrechen: Sie kreuzen im Geburtenregister an, ob ihr Kind männlich oder weiblich ist. Es gibt aber eine kleine Gruppe von Menschen, deren Körper Merkmale beider Geschlechter aufweist. Für diese vielleicht 100 000 Personen hat das deutsche Parlament am Donnerstagabend eine dritte Option geschaffen, nämlich die Kennzeichnung als «divers». Die Botschaft des Gesetzgebers lautet somit, dass ein Kind genauso normal ist wie jedes andere, auch wenn es nicht in das übliche Raster passt.
Die grosse Koalition hat diese Neuregelung allerdings nicht ganz aus freien Stücken gefällt. Es bedurfte dazu einer Aufforderung des deutschen Verfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber bis Ende Jahr Zeit für eine Lösung eingeräumt hatte. Im Übrigen handelt es sich bei der neuen Regelung um eine Option für die Eltern und Betroffenen. Niemand muss somit sein Kind als «divers» einordnen, wenn er sich damit unwohl fühlt.

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