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Urteil in Luxemburg: EuGH-Richter erklären Rundfunkbeitrag für rechtens

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Auch nach EU-Recht ist der deutsche Rundfunkbeitrag zulässig. Das stellte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg fest.
Luxemburg Auch nach EU-Recht ist der deutsche Rundfunkbeitrag zulässig. Das stellte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg fest.
Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Der Rundfunkbeitrag – früher „GEZ-Gebühr“ – ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio.

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