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Fall Sami A.: Anwältinnen sehen weiter Foltergefahr für ihren Mandanten

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Die rechtswidrige Abschiebung des Gefährders Sami A. nach Tunesien hatte für heftigen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Jetzt verhandelt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Fall.
Im Prozess um die Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. gehen seine Anwältinnen weiter von einer Foltergefahr für den 42-Jährigen aus. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe die diplomatische Zusicherung Tunesiens, Sami A. drohe in seiner Heimat keine Folter oder unmenschliche Behandlung, nicht ausreichend geprüft, argumentierten sie am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung des Falles.

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